Ja, bei gesetzlich Versicherten ist zum ersten Termin eine Zuzahlung fällig, diese ziehen wir im Autrag der Krankenkasse ein und richtet sich je nach verordneter Leistung.

Ja, bei gesetzlich Versicherten ist zum ersten Termin eine Zuzahlung fällig, diese ziehen wir im Autrag der Krankenkasse ein und richtet sich je nach verordneter Leistung.